Einbürgerungsvoraussetzungen
Unter allgemeinen Voraussetzungen versteht man jene Voraussetzungen, die von jeder/m Antragsteller/in zu erfüllen sind, gleichgültig auf welchen Verleihungstatbestand sie/er sich stützt. Daneben gibt es noch besondere Voraussetzungen wie eine gewisse Aufenthaltsdauer, eine persönliche Nahebeziehung oder ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung.
Die allgemeinen Voraussetzungen sollen sicherstellen, daß alle eingebürgerten Personen positiv dem österreichischen Staat gegenüber eingestellt sind und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit darstellen. Sie lassen sich daher wie folgt definieren: